Rechtsprechung
BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 3/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluß im Studienbereich Rechtswissenschaften - Russischer Staatsangehöriger - Staatliche Universität der ehemaligen UdSSR - Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 RAG
- Anwaltsblatt
RAG § 4
- Judicialis
DDR/RAnwG § 4
- BRAK-Mitteilungen
Versagung der Zulassung eines russischen Staatsangehörigen mit russischem Universitätsabschluß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DDR: RAnwG § 4
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit einem Abschluß der ehemaligen UdSSR - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 1998, 504
- AnwBl 1998, 479
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 26/95
Zulassung eines Absolventen der Rechtswissenschaft in der UdSSR als Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 3/98
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat (Beschl. v. 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 26/95, BRAK-Mitt. 1996, 84, 85 unter 2 a), kann auch ein rechtswissenschaftlicher Abschluß einer staatlichen Universität der UdSSR, der von der ehemaligen DDR anerkannt worden ist, die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 RAG für die Zulassung als Rechtsanwalt erfüllen.Die frühere Entscheidung des Senats betraf allerdings nur Deutsche aus der früheren DDR, die im sozialistischen Ausland eine rechtswissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben (Beschl. v. 30. Oktober 1995, aaO S. 86 oben), also nicht den vorliegenden Fall.
1994, 179; v. 30. Oktober 1995, aaO).
Dementsprechend beruht die Senatsentscheidung vom 30. Oktober 1995 (aaO) auf der Erwägung, daß die deutschen Absolventen eines in der ehemaligen DDR anerkannten Auslandsstudiums nur deshalb nicht ausdrücklich in die gesetzliche Regelung einbezogen worden sind, weil sie wegen ihrer sehr geringen Zahl bei den Gesetzesverhandlungen keine Rolle gespielt haben.
- BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 70/93
Rechtsanwalt - Juristisches Staatsexamen - Freie Mitarbeit - Zulassung
Auszug aus BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 3/98
Da in der früheren DDR keine Möglichkeit bestand, ein Zweites Juristisches Staatsexamen abzulegen, den Juristen in der früheren DDR nach dem Beitritt der neuen Bundesländer aber der Zugang zur Rechtsanwaltschaft eröffnet werden sollte, war für eine Übergangszeit eine vom Deutschen Richtergesetz abweichende Regelung erforderlich (BGH, Beschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 70/93, BRAK- Mitt.Daß Staatsbürger der ehemaligen DDR durch § 4 RAG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 8 BRAO-NeuordnungsG besser gestellt werden als EG-Ausländer und sogar besser als Bewerber aus den alten Bundesländern (vgl. BGH, Beschl. v. 14. März 1994, aaO) - solche Bewerber können durch einen im Ausland erworbenen Studienabschluß die Befähigung zum Richteramt, und damit zur Rechtsanwaltschaft, nicht erwerben (§§ 5, 112 DRiG) -, rechtfertigt es nicht, diese Privilegierung auf Ausländer auszudehnen.
- BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 24/01
Zulassung von Diplom-Juristen osteuropäischer Staaten zur Rechtsanwaltschaft
Eine weitere Ausdehnung dieser Bestimmung dahin, daß auch Angehörige osteuropäischer Staaten, die in ihrem Heimatland einen dem Diplomjuristen vergleichbaren und in der DDR anerkannten juristischen Abschluß erreicht haben, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden können, hat er hingegen abgelehnt (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1999, 90).Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit sollte sie zu einer angemessenen Beteiligung aller Deutschen an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Rechtspflege beitragen (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 3/98, aaO).
- BGH, 17.07.2006 - AnwZ (B) 8/06
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur …
Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren erforderlich, dass die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschluss v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171, v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 63 f; v. 9. Mai 2003 - AnwZ(B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643). - BGH, 07.03.2002 - AnwZ (B) 68/01
Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren erforderlich, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschluß v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171, v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00; v. 19. September 2001 - AnwZ (B) 41/01). - BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 64/00
Zulassung eines polnischen "Magister der Rechte" zur Rechtsanwaltschaft
Eine weitere Ausdehnung der Ausnahmeregelung des § 4 RAG über diesen Personenkreis hinaus hat der Senat bereits im Fall eines russischen Staatsangehörigen, der einen Abschluß an einer staatlichen Universität der ehemaligen UDSSR erworben hatte und der seit 1987 in der ehemaligen DDR lebte, abgelehnt (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1999, 90 f.). - BGH, 17.07.2006 - II ZU 12/05 Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 I GG) ist jedoch des weiteren erforderlich, dass die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschluss v. 2.6. 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171, v. 14.3.1994 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19.6.1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16.7.2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 63 f; v. 9.5.2003 - AnwZ(B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643).