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   BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 3/98   

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https://dejure.org/1998,3692
BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 3/98 (https://dejure.org/1998,3692)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1998 - AnwZ (B) 3/98 (https://dejure.org/1998,3692)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - AnwZ (B) 3/98 (https://dejure.org/1998,3692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    DDR/RAnwG § 4

  • BRAK-Mitteilungen

    Versagung der Zulassung eines russischen Staatsangehörigen mit russischem Universitätsabschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: RAnwG § 4
    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit einem Abschluß der ehemaligen UdSSR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 504
  • AnwBl 1998, 479
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 24/01

    Zulassung von Diplom-Juristen osteuropäischer Staaten zur Rechtsanwaltschaft

    Eine weitere Ausdehnung dieser Bestimmung dahin, daß auch Angehörige osteuropäischer Staaten, die in ihrem Heimatland einen dem Diplomjuristen vergleichbaren und in der DDR anerkannten juristischen Abschluß erreicht haben, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden können, hat er hingegen abgelehnt (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1999, 90).

    Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit sollte sie zu einer angemessenen Beteiligung aller Deutschen an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Rechtspflege beitragen (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 3/98, aaO).

  • BGH, 17.07.2006 - AnwZ (B) 8/06

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur

    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren erforderlich, dass die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschluss v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171, v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 63 f; v. 9. Mai 2003 - AnwZ(B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643).
  • BGH, 07.03.2002 - AnwZ (B) 68/01

    Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren erforderlich, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschluß v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171, v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00; v. 19. September 2001 - AnwZ (B) 41/01).
  • BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 64/00

    Zulassung eines polnischen "Magister der Rechte" zur Rechtsanwaltschaft

    Eine weitere Ausdehnung der Ausnahmeregelung des § 4 RAG über diesen Personenkreis hinaus hat der Senat bereits im Fall eines russischen Staatsangehörigen, der einen Abschluß an einer staatlichen Universität der ehemaligen UDSSR erworben hatte und der seit 1987 in der ehemaligen DDR lebte, abgelehnt (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1999, 90 f.).
  • BGH, 17.07.2006 - II ZU 12/05
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 I GG) ist jedoch des weiteren erforderlich, dass die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschluss v. 2.6. 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171, v. 14.3.1994 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19.6.1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16.7.2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 63 f; v. 9.5.2003 - AnwZ(B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643).
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